Negative Erlebnisse mit dem Mustang
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Wir sind doch als Mustang-Liebhaber die besonnenen, coolen und vorausschauenden Fahrer weil wir eben auch die Prärie genießen und nicht nur an uns vorbeifliegen wollen, oder?
Viele Grüße
Christian
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Bassman78 hat geschrieben:Wir sind doch als Mustang-Liebhaber die besonnenen, coolen und vorausschauenden Fahrer weil wir eben auch die Prärie genießen und nicht nur an uns vorbeifliegen wollen, oder?
Könnte man meinen, wenn man hier so liest.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
@n3sh0m
Das war einer der üblichen Kaufland-Parkplatzbereich-Daueraufhalts-Alkolikern, schon halb delir. Brauchst nicht davon ausgehen, dass der alte BWM seiner war, da hat er nur beim Pegelwechsel geträumt, bzw. in beginnender Demenz verwechselt. "Damals, die gute alte Zeit, ich und mein dolles Auto..."
Wer unaufgefordert auf öffentlichen Parkplätzen solche Reden schwingt, hat doch ganz offensichtlich nicht mehr alle Latten am Zaun.
Grüße
Martin
Das war einer der üblichen Kaufland-Parkplatzbereich-Daueraufhalts-Alkolikern, schon halb delir. Brauchst nicht davon ausgehen, dass der alte BWM seiner war, da hat er nur beim Pegelwechsel geträumt, bzw. in beginnender Demenz verwechselt. "Damals, die gute alte Zeit, ich und mein dolles Auto..."
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Nun ja, es sind halt die Details, die du geliefert hast.Mr. Zero hat geschrieben:Toll, was "Ihr" hier wieder für Details kennt, ich hatte es schon befürchtet...martins42 hat geschrieben: Nach StvO hat man sich da doch schon einen Strick gedreht. Zitat §5 (2) :Das Überholen während oder direkt nach dem Abbiegen ist da schon off limits, kein Überholen, sondern ein Rennen. Weswegen dürfte man denn davon ausgehen, dass der vor einem Abbiegende nicht beschleunigen wird, insbesondere wenn eh schon die Messer zwischen den Zähnen sind? Allein schon dieses Abbiegen direkt in die Gegenspur hinein ist reichlich unkoscher. Das Pendant zu auf die Autobahn auffahren und direkt auf die Überholspur ziehen.(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Ich sage ja - mal unabhängig von der StVO - nicht, dass man das nicht tun kann, so eine kleine Mensur . Aber da muss man es auch bringen und nicht klagen wenn es nicht reicht.
Von was soll man sonst ausgehen?[...] Als wir nach kurzem Stopp links auf die Bundesstraße abbiegen bleibe ich innen und gebe Vollgas. [...] Da taucht auch noch Gegenverkehr auf [...]
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Haha jo wahrscheinlich aber ich war 8:15 in der früh dort. Wenn der Besoffen war, hat er entweder sehr zeitig angefangen oder war es noch vom Vortagmartins42 hat geschrieben:@n3sh0m
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man umsonst.... und ja, sogar die Abdeckung des Achtzylinders ist aus schicker Plastik (beim vFL ).n3sh0m hat geschrieben:Haha jo wahrscheinlich aber ich war 8:15 in der früh dort. Wenn der Besoffen war, hat er entweder sehr zeitig angefangen oder war es noch vom Vortagmartins42 hat geschrieben:@n3sh0m
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Weiss nicht was schlimmer. Solche Ritter von trauriger Gestalt, die schon seit langem nur noch punktuell den Planeten Erde besuchen, oder solche Fachleute, wie der Typ an der Tanke, der mir - während ich luftdruckmessend/korrigierend um den Wagen rumkroch - einen Vortrag über Luftdruck warm vs. kalt gehalten hab. Hab danach erstmal geguckt, ob ich grad mal wieder extra dämlich aussehe oder verjüngt wie nen Fahranfänger.n3sh0m hat geschrieben:Haha jo wahrscheinlich aber ich war 8:15 in der früh dort. Wenn der Besoffen war, hat er entweder sehr zeitig angefangen oder war es noch vom Vortagmartins42 hat geschrieben:@n3sh0m
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Hab ja nichts gegen etwas "Geschwätz" in der Kneipe, aber bitte kein sinnloses vollgetexte wenn ich anderes zu tun habe.
Um meine Frau zu zitieren "Mistkarre. Jedesmal beim Einkaufen muss man 15 Minuten mehr einplanen, weil irgendwer auf dem Parkplatz einen anquatschen muss."
Grüße
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Von der Spezies „Homo serpereus“ (der kriechende Mensch) gibt es drei Unterarten:Mr. Zero hat geschrieben:[...]
Ich kann Leute nicht verstehen, die einen hinter sich haben, der schneller fahren will und ihn dann nicht vorbeilassen.
[...]
- Der „Ungeduldige“
Biegt meistens aus einer kleinen Seitenstraße ein und Vorfahrtsregeln gab es zu seiner Fahrschulzeit noch nicht. Fahrschulen, Autobahnen und die BRD waren allerdings auch noch nicht erfunden. Ein Abbiegevorgang aus dem Stand geschieht mit einem derart starken „Ruck“, dass sich in der Fahrzeugmitte meist eine gut sichtbare Knickstelle bildet. Sobald die inneren beiden Räder wieder Bodenkontakt haben, wird die Geschwindigkeit sofort um mindestens 50 Prozent reduziert, um anschließend innerorts mit 35 bis 40 km/h souverän „dahinzugleiten“. Durch wildes Gestikulieren, beschwert er sich dabei gerne, über das zu dichte Auffahren etwaiger Geschnittener ... - Der „Verkehrserzieher“
Fährt auf langen, geraden Landstraßen immer mindestens 20 km/h unterhalb der Höchstgeschwindigkeit; aber nur, wenn genügend Gegenverkehr vorhanden ist. Sobald der Gegenverkehr verschwunden ist, wird schlagartig beschleunigt.
Dieses Gehabe ist bei einem Pony im Rücken, mit einem Irren am Steuer, allerdings nur ganz selten von Erfolg gekrönt ... - Der „Missgönner“
Fährt maximal mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Läuft er dabei dennoch Gefahr überholt zu werden („Wo ich bin, ist vorne!“), wird kurzerhand ein für den Überholvorgang maßgeblicher Teil der Gegenfahrbahn annektiert. Der von geringem Selbstwertgefühl und starkem Rechtsempfinden geplagte Missgönner fährt dazu einfach auf die Mittellinie und bleibt dort, sobald etwaiger Gegenverkehr abgeflossen ist.
Anders, als im Beispiel zuvor, ist hier tatsächlich jeder Überholversuch ein aussichtsloses Unterfangen ...
Gruß Kai
EDIT: Es gibt wohl mindestens noch eine vierte (weiter unten) dokumentierte Sichtung dieser amobilen Lebensform.
... möglicherweise sind die überall.
Zuletzt geändert von Oberberger am 16. Jul 2018, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Ach, TT-Fahrer haben doch einfach nen kurzen ...
Viele Grüße
Christian
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Dann doch lieber gleich nen Mini fahren wenn man nen kleinen will.
Viele Grüße
Christian
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
@Oberberger
Köstlich.
Aber einer fehlt noch:
Der Eingeschwindigkeitsfahrer
Der fährt z. B. immer 70 km/h, egal ob Autobahn, Landstraße, oder 30er Zone im Ort.
Köstlich.
Aber einer fehlt noch:
Der Eingeschwindigkeitsfahrer
Der fährt z. B. immer 70 km/h, egal ob Autobahn, Landstraße, oder 30er Zone im Ort.
Gruß Harald
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Als ich Ende der Siebziger den Führerschein gemacht habe hat mir mein Fahrlehrer eingetrichtert, dass ich so lange auf den Pinsel drücken darf, bis ein mich Überholender mit seiner Frontstoßstange auf Höhe meiner Heckstoßstange ist. Dann darf ich nicht weiter beschleunigen und muss den Speed halten, bis er vorbei und wieder eingeschert ist. Ob das so jemals gestimmt hat, vermag ich nicht zu sagen. Ich bin jedenfalls bis heute ohne Probleme so gefahren.Paraffinium hat geschrieben:... Auch wer bei Grün oder bei einem Stopp-Schild etc. anfährt und dabei links überholt wird, darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen! Wer beschleunigen will, muss auch nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken. Das ist kein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung und dazu gibt es diverse Gerichtsurteile.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Das war ein guter Fahrlehrer ... Du bist bestens sozialisiert ...
Gruß Kai
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Heute an der Waschanlage.
Vor mir ein MX-5, der Fahrer steht vor der Halle und wartet, bis der Wagen fertiggewaschen ist. Er steht locker-flockig vor dem offenen Tor und genießt den Sound des Trockengebläses (geschätzte 100 dB).
Das Gebläse geht aus und ich drücke den Startknopf, weil ich von der Annahme ausgehe, dass der nun zu seinem Auto gehen und wegfahren wird.
Aber weit gefehlt. Erstmal erschreckt er sich tierisch, als ich den Motor angelassen habe und gibt mir dann dieses "Alter, Ball gaaanz flach halten"-Handsignal. Dann montiert er erstmal seelenruhig sein Antenne, richtet seine Außernspiegel und lässt sich zwischen Zufallen der Tür und Starten des Motors nochmal gefühlte 2 Minuten Zeit.
Was zum...`? Er steht seelenruhig 5 Minuten for dem Gebläse und der Lärm scheint ihm nichts auszumachen aber wenn ich dann den Motor starte, benimmt er sich so, als wäre neben ihm eine Bombe eingeschlagen?
Soviel zum Thema V8-Neid der Untermotorisierten
P.S.: Ich habe die Serien-Auspuffanlage, nur damit kein Missverständnis aufkommt.
Vor mir ein MX-5, der Fahrer steht vor der Halle und wartet, bis der Wagen fertiggewaschen ist. Er steht locker-flockig vor dem offenen Tor und genießt den Sound des Trockengebläses (geschätzte 100 dB).
Das Gebläse geht aus und ich drücke den Startknopf, weil ich von der Annahme ausgehe, dass der nun zu seinem Auto gehen und wegfahren wird.
Aber weit gefehlt. Erstmal erschreckt er sich tierisch, als ich den Motor angelassen habe und gibt mir dann dieses "Alter, Ball gaaanz flach halten"-Handsignal. Dann montiert er erstmal seelenruhig sein Antenne, richtet seine Außernspiegel und lässt sich zwischen Zufallen der Tür und Starten des Motors nochmal gefühlte 2 Minuten Zeit.
Was zum...`? Er steht seelenruhig 5 Minuten for dem Gebläse und der Lärm scheint ihm nichts auszumachen aber wenn ich dann den Motor starte, benimmt er sich so, als wäre neben ihm eine Bombe eingeschlagen?
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Zuletzt geändert von MacGuffin am 20. Jul 2018, 13:50, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Vor allem ist die Serienanlage absolut mega leise. Da kommt echt gar nix. Der Motor ist sogar lauterMacGuffin hat geschrieben:Heute an der Waschanlage.
Vor mir ein MX-5, der Fahrer steht vor der Halle und wartet, bis der Wagen fertiggewaschen ist. Er steht locker-flockig vor dem offenen Tor und genießt den Sound des Trockengebläses (geschätzte 100 dB).
Das Gebläse geht aus und ich drücke den Startknopf, weil ich von der Annahme ausgehe, dass der nun zu seinem Auto gehen und wegfahren wird. Dann montiert er erstmal seelenruhig sein Antenne, richtet seine Außernspiegel und lässt sich zwischen Zufallen der Tür und Starten des Motors nochmal gefühlte 2 Minuten Zeit.
Aber weit gefehlt. Erstmal erschreckt er sich tierisch, als ich den Motor angelassen habe und gibt mir dann dieses "Alter, Ball gaaanz flach halten"-Handsignal.
Was zum...`? Er steht seelenruhig 5 Minuten for dem Gebläse und der Lärm scheint ihm nichts auszumachen aber wenn ich dann den Motor starte, benimmt er sich so, als wäre neben ihm eine Bombe eingeschlagen?
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
So war und ist es korrekt.Shelby hat geschrieben:Als ich Ende der Siebziger den Führerschein gemacht habe hat mir mein Fahrlehrer eingetrichtert, dass ich so lange auf den Pinsel drücken darf, bis ein mich Überholender mit seiner Frontstoßstange auf Höhe meiner Heckstoßstange ist. Dann darf ich nicht weiter beschleunigen und muss den Speed halten, bis er vorbei und wieder eingeschert ist. Ob das so jemals gestimmt hat, vermag ich nicht zu sagen. Ich bin jedenfalls bis heute ohne Probleme so gefahren.Paraffinium hat geschrieben:... Auch wer bei Grün oder bei einem Stopp-Schild etc. anfährt und dabei links überholt wird, darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen! Wer beschleunigen will, muss auch nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken. Das ist kein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung und dazu gibt es diverse Gerichtsurteile.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Ist auch richtig so, sonst könnte sich ja jeder darüber mokieren, dass man am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung Gas gibt und nicht wartet, ob vielleicht einer überholen will.
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
Aha,MacGuffin hat geschrieben:Ist auch richtig so, sonst könnte sich ja jeder darüber mokieren, dass man am Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung Gas gibt und nicht wartet, ob vielleicht einer überholen will.
dann habe ich wieder was dazugelernt, denn in meinem Kopf hatte ich es eher so wie auf "verkehrslexikon.de" abgespeichert:
Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 62 zu § 5 StVO, führt zum Beschleunigungsverbot beim Überholtwerden aus:
"Der Überholte darf ab Beginn des Uberholvorgangs (idR Ausscheren, nicht vom „Eingeholtsein” ab) nicht mehr beschleunigen, weil dies den Überholweg verlängern und nicht mehr abschätzbar machen würde, Bay VM 78 42, und zwar auch auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen (zB der AB). Auch wer bei Grün anfährt und dabei links überholt wird, darf kein Wettfahren beginnen, er darf bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschleunigen, doch so, daß das überholen nicht wesentlich verlängert wird. Zwar muß, wer beschleunigen will, nicht vorher wegen etwaiger Überholer zurückblicken, Bay DAR 68 166, merkt er aber, daß er überholt werden soll, so muß er sich darauf einrichten, Dü VM 70 77, Ha NJW 72 2096 (seitliches Auftauchen), und darf nicht weiter beschleunigen, Ha VRS 8 227, auch nicht bei rechtswidrigem Überholtwerden (Gefährlichkeit!), Bay DAR 68 166, auch nicht durch Selbstbeschleunigung in langem Gefälle, aM Ha VM 67 8, denn auch dies verlängert den Überholweg. Das Beschleunigungsverbot kann auch durch Unachtsamkeit verletzt werden, Ha NJW 72 2096. Bei unerlaubtem Beschleunigen darf der Überholer, uU schneller als an sich erlaubt, weiter überholen, wenn das Abbrechen jemanden gefährden würde, Dü NJW 61 424, dann haftet der Überholte für die Folgen, BGH VR 64 414, wenn sein Verhalten auch nicht Voraussehbarkeit der Folgen beweist, Bay DAR 57 361. Die Geschwindigkeit vermindern wird er müssen, wenn sonst Gefahr entstünde, s BGH VR 60 925, zB wenn sich Gefahr ersichtlich anbahnt, auch kann die Rücksicht (§ 1) auf den Überholer fordern, daß er jedenfalls seinen bisherigen Abstand nach vorn (§ 4) nicht verkürzt, Ce NRpfl 62 70, es sei denn, er würde anderenfalls durch einen zu dicht vor ihm Einscherenden gefährdet, Ce NZV 90 239. Wer überholt wird, darf aus triftigem Grund abbremsen, darf dadurch jedoch den Überholer nicht gefährden, etwa dessen Versuch, das Überholen abzubrechen und sich hinter dem zu Überholenden wieder einzuordnen, aM Fra VR 79 725. Wartepflicht der Langsamfahrer: Rz 63."
Wie gesagt, nur bei meinem Überholversuch, hat der TT-Fahrer alles gegeben, was seine Karre her gab, davor und danach ist er ganz "normal" gefahren, aber zukünftig werde ich es entweder "bringen" oder still schweigen...
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Re: Negative Erlebnisse mit dem Mustang
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also nehmt Rücksicht auf die Minderbemittelten
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Also nehmt Rücksicht auf die Minderbemittelten
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